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1. Februar 2008 um 13:23 Uhr
#68966
Mitglied
PS.: Be- und Abzug würde ich in beiden Fällen so anwenden, was die Buchhaltung angeht, muss man diese Anteile dann sep. klären (an die Buchhalter- gibts die Herausrechnung der 10% bei den Diäten noch? dann müssen die Km-Gelder sowieso von den Diäten getrennt werden..) Es sollte halt ein Nullsummenspiel ergeben, die L 16 werden dann mit den korrekten Einträgen für die § 26-Anteile erstellt;
Sollte es sich auch um Diäten handeln-da ist sicherlich ein monatlicher Abrechnungszeitraum geboten- immer mit den entspr. Aufzeichnungen; da bleibt eine Aufrollung vielleicht nicht erspart.
Viel Glück! (+viel Spass:=)