Antwort auf: Arbeitnehmerveranlagung – Außendienst

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#68974
Martin
Teilnehmer

Liebe Roswitha!

Bei der Arbeitnehmerveranlagung muß man das genaue Kilometergeld angeben. Also 0,376 Cent http://www.help.gv.at/Content.Node/35/Seite.350300.html

Die Kosten für Fußball können Sponsoring sein. Dies würde genau vom FA geprüft und ist sicher vom Einzelfall abhängig und der Werbecharakter muß im Vordergrund stehen.
Z.B. der FC Roswitha GesmbH

Als Vertreterin könnte, wenn überwiegend die Vertreterpauschale zur Geltung kommen.

Die anderen Punkte werden am L1 Formular erläutert.