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23. Januar 2008 um 13:02 Uhr
#68919
anba
Teilnehmer
Zur ersten Frage:
Nach der Aviso Meldung prüft die GKK das Einlangen einer Vollmeldung ab. Das heißt nach Verstreichen der Meldefrist wird es eine Nachfrage von Seiten der GKK geben, sollte noch keine Vollmeldung vorliegen.
Zur Umgehungsmöglichkeit:
Die gibt es zumindest dann, wenn der DN nur einige Tage beschäftigt wäre. Macht man das allerdings zu oft, wird es, denke ich, der GKK sehr wohl auffallen.
lg, Andreas