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17. Januar 2008 um 22:53 Uhr
#68891
Teilnehmer
Hallo Justyna!
Immer dann, wenn ein Kollektivvertrag vorhanden ist, darf arbeitsrechtlich keine Entlohnung unter demselben erfolgen und ist zwingend anzuwenden!
Und der KV drückt einen reinen Geldbezug aus, d.h. man kann NICHT einen Teil des zustehenden Gehalts durch Sachbezüge, Zulagen etc. „ausgleichen“.
LG