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27. Dezember 2007 um 23:06 Uhr
#68838
Martin
Teilnehmer
Hallo Susanne!
Behinderte genießen in der Tat einen gewissen Kündigungsschutz.
Dieser ist aber nicht „unbeschränkt“. Z.B. kann das Dienstverhältnis in den ersten 6 Monaten gelöst werden.
Danach wird es schwieriger, aber nicht unmöglich.
Um eine exakte Auskunft für Deinen Fall zu geben, hast Du zu wenig Info geschrieben.
Die Arbeiterkammer nimmt sich aber gerne dem Fall an.
Dafür zahlt man ja 0,5 % Arbeiterkammerumlage.
LG
Martin