Antwort auf: Geringfügigkeitsgrenze bei Austritt

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#68840
stwolfi
Mitglied

Hallo Stefan, hallo Lohn1!

Ich kann mich der Meinung von Stefan leider nicht anschließen.
Wenn das Dienstverhältnis länger als für einen Monat vereinbart war, dann gilt bei einem Austritt der aliquote Teil der monatlichen Grenze.
Beispiel: Austritt am 15.12.2007 = Berechnung € 341,16 / 30 * 15 = € 170,58.

Aber ich vermute, dass Stefan das in seinem 2. Satz ebenso sieht.

Ebenfalls liebe Grüße und einen guten Rutsch
Wolfi