Antwort auf: freiwillige Abfertigung+Sonderzahlung

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#68823
stevenson
Mitglied

Liebe(r) Lohn1,

Ob dies bei der Bmgl einzubeziehen ist, ist vereinbarungsabhängig. Somit wird die Frage geregelt, wie hoch prinzipiell die freiwillige Abfertigung ist.
Bzgl. der Frage der Bmgl bei der LSt findet sich dazu die Bestimmung in § 67 Abs 6 EStG: dabei werden nur die laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate für die Begünstigung berücksichtigt.

LG
Stefan