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17. Dezember 2007 um 13:19 Uhr
#68818
Teilnehmer
Kontrolle über den beruflichen Zweck der Reise ist jederzeit leicht möglich aufgrund der Überlassungsmitteilung, Stundennachweise und den Rechnungen für unsere Kunden. Auf all diesen Unterlagen werden der Einsatzort vermerkt. Auch auf der monatlichen Aufstellung für die LV wird vermerkt wo der Arbeiter war, da die gesamten Reisekosten sich ja nach seinem Einsatz richten.
Danke für deine Hilfe.