Antwort auf: Reisekosten ab 2008

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#68802
Roland
Teilnehmer

Hallo catwisel11!

Steuerlich gesehen überhaupt kein Problem, ein niedrigeres km-Geld als das amtliche auszuzahlen (ich glaube, du meintest wohl 10 Cent pro km).

Der DN kann sogar die Differenz auf € 0,38 (das wären € 0,28 pro km) als Differenz-Werbungskosten bei der AN-Veranlagung geltend machen.

Bezüglich der Aufzeichnung tendiere ich stark zur Aufzeichnung von beiden km-Ständen (ist ja kaum mehr Arbeit und sicherer!).

LG