Startseite › Foren › Dienstreise › Reisekosten ab 2008 › Antwort auf: Reisekosten ab 2008
13. Dezember 2007 um 21:21 Uhr
#68802
Roland
Teilnehmer
Hallo catwisel11!
Steuerlich gesehen überhaupt kein Problem, ein niedrigeres km-Geld als das amtliche auszuzahlen (ich glaube, du meintest wohl 10 Cent pro km).
Der DN kann sogar die Differenz auf € 0,38 (das wären € 0,28 pro km) als Differenz-Werbungskosten bei der AN-Veranlagung geltend machen.
Bezüglich der Aufzeichnung tendiere ich stark zur Aufzeichnung von beiden km-Ständen (ist ja kaum mehr Arbeit und sicherer!).
LG