Antwort auf: Alleinverdienerabsetzbetrag / Steuerfreigrenze f. Sonderzahl

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#68801
Roland
Teilnehmer

Hallo jonny!

Einspruch!
Die Formel für die J/6-Berechnung stimmt zwar grundsätzlich (durchschnittl. lfd. Monatsbezug x 2), aber es ist das gesamte Kalenderjahr heranzuziehen!

Wenn ich jetzt lt. deinem Posting annehme, dass das Gehalt mon. € 2.150,– beträgt und deine Frau ab Oktober beschäftigt ist, ergibt sich folgende Berechnung:

2.150,– x 3 (Okt. – Dez.) : 12 x 2 = lediglich ein J/6 von € 1.075,–!

Somit sind die Sonderzahlungen bis zu diesem Betrag steuerfrei, weil die Freigrenze zur Anwendung kommt (da J/6 bis € 2.000,–).
Jener Teil der SZ, der darüber liegt, wird aber nach dem Tarif versteuert und ist somit schädlich im Hinblick auf die Grenzbetragsermittlung.

Schöne Grüße