Antwort auf: Abzug SV bei Sonderzahlungen

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brigitte
Teilnehmer

Hallo Ingrid,
hallo Roland,

Diese Vorgehensweise hat es tatsächlich bis 1996 gegeben. Bis 1996 wurde die SV der Sonderzahlung zusammen mit der SV des lft. Bezuges vom lfd. Bezug abgezogen. Die 6 % Lst wurde von der Bruttosonderzahlung (abz. FB) gerechnet.

Der Durchführungserlaß des BMF vom 28.10.1996 auf Grund des Strukturanpassungsgesetztes 1996 lautet:

„Die auf Bezüge, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im Sinne es §62 Z 3 bis 5 ESTg sind vor Anwendung des festen Steuersatzes in Abzug zu bringen.“

Seit 1997 ist dies so zu berechnen.

LG
Brigitte