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22. November 2007 um 17:22 Uhr
#68755
Mitglied
Liebe Viktoria,
selbstverständlich geht das. Aber Achtung: vermutlich wird der geringfügig Beschäftigte damit zum vollversicherten Beschäftigten!
Eventuell kann das Gehalt so angepasst werden, das Bar weniger bezahlt wird und dafür auch der SB einberechnet wird. Es stellt ja schlussendlich keine Verkürzung des Gehalts dar, sondern ist Bestandteil desselben.
Somit könnte man theoretisch under der Geringfügigkeitsgrenze bleiben.
LG
Stefan