Startseite › Foren › Pfändung › Aufteilung der dritten Masse › Antwort auf: Aufteilung der dritten Masse
23. Oktober 2007 um 19:44 Uhr
#68689
Mitglied
Hallo,
informative Beispiele dazu finden Sie im Fachbuch „Personalverrechnung in der Praxis“ von H.u.W.Ortner, Auflage 2007, ab Seite 1159. Dort finden Sie:
Aus dem Differenzbetrag (Unterschiedsbetrag) sind die laufenden gesetzlichen Unterhaltsansprüche ohne Rücksicht auf den Rang (im Verhältnis der Forderungen) zu befriedigen.
Beträgt die laufende Unterhaltsforderung z.B. von A …… € 200,- und von B …… € 300,- , so sind die € 299,50 im Verhältnis 2:3 zu befriedigen. Wird die Forderung von A und B nur teilweise befriedigt, bildet sich ein Rückstand.
Liebe Grüße
W.Ortner