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24. Oktober 2007 um 9:43 Uhr
#68696
Teilnehmer
Danke. Nein wurde nicht rückdatiert – Krankmeldung ab Montag. Also nur EFZ für die Kündigungsfrist – obwohl dies auch ausreichend ist, da ja sehr offensichtlich ist warum er in den Krankenstand gegangen ist. Als Unternehmer sind einem die Hände gebunden bzw. will man gegen so etwas vorgehen ist dies mit hohen Kosten verbunden.