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23. Oktober 2007 um 21:42 Uhr
#68693
Mitglied
Hallo Christi,
Roland hat natürlich recht! Da Sie geschrieben haben: Rechnung für Nächtigungsgeld wird „nach Vorlage dieser“ ausbezahlt, haben Sie sicher gemeint nach „Vorlage z.B. einer Hotelrechnung“ (=Beleg), ist dieses Nächtigungsgeld nicht am Lohnkonto und somit auch nicht am L16 auszuweisen. Anders wäre es, wenn man „nach Vorlage einer Spesenabrechnung“ das Nächtigungsgeld pauschal zahlen würde.
Siehe „Personalverrechnung in der Praxis“ 2007, Seite 161 von H.u.W.Ortner (Lohnkontenverordnung 2006).
Liebe Grüße
W.Ortner