Antwort auf: Rückrechnung Urlaubsbeihilfe im Handel

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#68664
Martin
Teilnehmer

Ja.
Im übrigen ist es eine DN-Kündigung bei Pensionsantritt.
Wenn der DG nur wegen Pensionsalters kündigt, wäre dies aber nicht OK. Stichworte:
Motivkündigung, Sozialwidrigkeit, Diskriminierung älterer DN.