Antwort auf: Provisionsvertreter

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#68663
Martin
Teilnehmer

Liebe Sylvia!

Steuerlich sind es sonstige Bezüge, da in größeren Zeiträumen als das Kalendermonat ausbezahlt.

SV ist schwierig, da die SV-Sonderzahlung noch an extra Bedingungen geknüpft werden sollte. Sonst könnten die Beträge SV-rechtlich in die Anspruchsmonate kommen.
Solange du mit beiden Beträgen über oder unter der Höchtsbemessung bist, sollte es zu keinen Komplikationen kommen.