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16. Oktober 2007 um 7:45 Uhr
#68661
Teilnehmer
Hallo Martin!
Danke für deine Antwort – bei mir handelt es sich um einen Vertreter im Dienstverhältnis. Meine Befürchtung ist, dass bei einer GPLA die begünstigte Besteuerung des SZ-Anteils nicht akzeptiert wird. Somit meine Frage: Genügt es, wenn im Dienstvertrag vereinbart wird „Ein Siebentel der Provisionen wird zurückbehalten und im Juni und Dezember als Sonderzahlung ausbezahlt“ – reicht das aus, um die Steuerbegünstigung geltend zu machen?
lg Sylvia