Antwort auf: auswärtige Berufsausbidlung von Kindern

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#68646
stevenson
Mitglied

Liebe Brigitte,

stimmt – kein wirkliches PV-Thema…aber macht nix – so wird´s ein bissl bunter 8)

Ich sehe das so: §34 Abs 8 EStG, also die von Dir genannte Bestimmung bzgl. Ausbildungspaschbetrag, spricht vom Wohnort – und meint damit aber den Wohnort der Eltern. Selbst wenn der Wohnort des Kindes im Ausland iegt, steht der PauschBetrag zu — so steht´s in den LStRl mit Verweis auf VwGH-Judikatur. Das ist also meines Erachtens kein Thema.

Was Thema ist – und daarauf wird schon Bedacht genommen: wir sprechen hier von einer aussergewöhnlichen Belastung. Die muss zwangsläufig (!) entstehen. Wenn also eine gleichwertige Ausbildung im Einzugsgebite möglich ist, so besteht keine Zwangsläufigkeit – diesen Punkt würde ich noch prüfen.
Wenn eine agB dem Grunde nach vorliegt, ist der Hauptwohnsitzwechsel des Kindes kein Problem – aus welchen Gründe, der auch erfolgen soll/muss.

LG
Stefan