Antwort auf: Krankenstand Arbeiter

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#68644
Roland
Teilnehmer

Servus Brigitte!

Du liegst richtig – neues AJ = neuer Anspruch.
Wenn das DV beendet ist, kommt es nach Ansicht der Sozialpartner und GKK nicht zu einem neuerlichen Aufleben des Anspruchs.

LG