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28. September 2007 um 7:48 Uhr
#68619
Teilnehmer
Servus!
Literatur kann ich Dir keine nennen, aber:
Der Dienstgeber kann den Ausflug anordnen, dann Arbeitszeit.
Wenn der DN nicht unbezahlt am Wochende teilnehmen will, muß er nach Hause fahren.
DN die nicht teilnehmen, müssen in die Firma.
Ich kenne folgenden Satz bei Seminaren:
„…die Zeit von 8 – 18 Uhr abzüglich einer Stunde Mittagspause gilt als Arbeitszeit….“
So ist klargestellt welche Zeiten bezahlt werden.