Antwort auf: Arbeitslosenversicherungbeitrag Rückverrechnung

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#68631
svnu
Mitglied

Hallo, Romana!
Ich arbeite im Support für das Lohnprogramm unserer Firma (Softwarehersteller-Klinger) – ich würde mir einen anderen Anbieter suchen. Diese Thematik KANN nicht von denen ignoriert werden, immerhin geht es um neue einzubindende Versicherungsgruppen, auch wenn sie nur einmalig benutzt werden.
Ansonsten kann ich zur schnellen Abhilfe das Elda-Erfassungsprogramm empfehlen, da kann man die entsprechenden Bemessungen usw in eine selbst erstellte Beitragsnachweisung eingeben, auch die L 16 sind da direkt machbar. Alles kann elektronisch übermittelt werden.
Was die Abrechnung angeht, ist der Betrag ohnehin Brutto f. Netto auszuzahlen.
Was die Dienstgeberbeiträge anbelangt, ebenfalls via BN, die Abgabenlisten des aktuellen Programmes stimmen dann halt nicht mehr.
LG, Sonja!