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5. September 2007 um 14:36 Uhr
#68546
Teilnehmer
Hallo catwisel11!
Siehe dazu den BMVG-Fragen-Antwort-Katalog, Frage 22 §6 Beispiel 2
MV-Beitragspflicht ab 03.10.2007. Alle Arbeitsverhältnisse innerhalb der letzten 12 Monate ab Wiedereintritt sind zu prüfen, für das Arbeitsverhältnis September 2006 bestand jedoch keine MV-Beitragspflicht, das MV-pflichtige DV bis 31.05.2006 ist nicht relevant.
Lg Andrea