Antwort auf: Arbeitssuchetage auch bei einvernehmlicher Lösung

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#68547
andrea78
Teilnehmer

Hallo!

Nein. Die Freizeit während der Kündigungsfrist gibt es nur bei der Kündigung durch den Dienstgeber. Dem Angestellten oder Arbeiter ist dann während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich 1/5 der Arbeitszeit freizugeben…

Lg Andrea