Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Urlaubsanspruch bei schwankenden Arbeitstagen › Antwort auf: Urlaubsanspruch bei schwankenden Arbeitstagen
30. August 2007 um 20:14 Uhr
#68542
Teilnehmer
Hallo Martin,
Tatsache ist, dass bei uns der Urlaub in Stunden berechnet wird.
Es ist sogar der Konsum von einzelnen Urlaubsstunden erlaubt.
Wie wäre es, wenn der Urlaub nur in Tagen bzw. halben Tagen konsumierbar ist, und die Anzahl der ausfallenden Arbeitstage genommen wird. Dann stellt sich aber die Sinnhaftigkeit der Urlaubsberechnung in Stunden in Frage.
Aus deiner Antwort sehe ich, dass auch du keine Lösung anbieten kannst.
Schade.
lg
Albine