Antwort auf: Urlaubsanspruch bei schwankenden Arbeitstagen

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Martin
Teilnehmer

Liebe Albine!

Da der Urlaubskonsum einverständlich zwischen DN und DG vereinbart weden muß, ist folgende Lösung denkbar:

Der Urlaubsanspruch beträgt 5 Wochen pro Jahr.
Konsumiert wird nur in ganzen Wochen. So werden die Schwankungen bei den einzelnen Tagen ausgeglichen.

Weiters: Den Urlaubsanspruch in Stunden berechnen. Dies wird aber selten gemacht.