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29. August 2007 um 11:11 Uhr
#68520
Martin
Teilnehmer
Liebe Albine!
Da der Urlaubskonsum einverständlich zwischen DN und DG vereinbart weden muß, ist folgende Lösung denkbar:
Der Urlaubsanspruch beträgt 5 Wochen pro Jahr.
Konsumiert wird nur in ganzen Wochen. So werden die Schwankungen bei den einzelnen Tagen ausgeglichen.
Weiters: Den Urlaubsanspruch in Stunden berechnen. Dies wird aber selten gemacht.