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Hallo Sylvia!
Es gibt meines Wissens nach keinen rechtlichen Grund, warum für den Pensionsvorschuss das Dienstverhältnis „arbeitsrechtlich“ aufgelöst werden müsste.
Dieser Ansicht war bei uns – nach einigen Telefonkontakten – dann auch das AMS Innsbruck (der zuständige Sachbearbeiter verlangte ursprünglich auch die Abmeldung, sein Vorgesetzter war dann aber der gleichen Meinung wie wir). Und auch der Leiter der TGKK-Meldeabteilung war auf der gleichen Linie wie wir.
Für das AMS ist meiner Meinung nach nur wichtig, dass absolut kein Entgeltanspruch – weder von der GKK mittels Krankengeld, noch vom Dienstgeber – besteht. Daher das Drängen auf eine Abmeldung.
Der Dienstgeber sollte (sofern er auch nicht an der Auflösung des Dienstverhältnisses interessiert ist) eventuell mit der GKK bzw. dem AMS diesbezüglich Kontakt aufnehmen.
Es ist etwas mühsam (wir haben’s selbst erlebt), aber wir sind Schlußendlich zum richtigen Ziel gekommen – nämlich den Pensionsvorschuss für den DN (außer dass er dann nach 2 späteren Monaten doch endgültig das Dienstverhältnis aufgelöst hat, aber das ist eine andere Geschichte).
Liebe Grüße
Wolfi