Startseite › Foren › Sonstiges › Geringfügig Beschäftigter – Kilometergeld › Antwort auf: Geringfügig Beschäftigter – Kilometergeld
29. August 2007 um 10:10 Uhr
#68519
catwisel11
Teilnehmer
Danke für die raschen Antworten. Die Zeiten sind sowieso Arbeitszeiten, aber weil ich kein Firmenauto besitze fährt er mit seinem Auto u erhält dafür den Kostenersatz. Nachweis ist die genaue Aufstellung der Fahrten, sowie auch bei den Abrechnungen jener Dienstnehmer, welche er auf die Baustellen gebracht hat. Diese hätten sonst eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, die aber aufgrund dessen,dass sie nicht selbst fahren, somit auch nicht bekommen.