Antwort auf: Geringfügig Beschäftigter – Kilometergeld

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catwisel11
Teilnehmer

Danke für die raschen Antworten. Die Zeiten sind sowieso Arbeitszeiten, aber weil ich kein Firmenauto besitze fährt er mit seinem Auto u erhält dafür den Kostenersatz. Nachweis ist die genaue Aufstellung der Fahrten, sowie auch bei den Abrechnungen jener Dienstnehmer, welche er auf die Baustellen gebracht hat. Diese hätten sonst eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, die aber aufgrund dessen,dass sie nicht selbst fahren, somit auch nicht bekommen.