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28. August 2007 um 15:26 Uhr
#68510
Teilnehmer
Hallo catwisel!
Solange es nur Aufwandsersatz ist – kein Problem.
Vorsicht: Unter Umständen können diese Transportfahrten als Arbeitszeit gesehen werden. Somit bei einer GPLA zu SV-pflichtigem Entgelt und Dein Dienstnehmer ist nicht mehr geringfügig.
Das ganze rückwirkend…. Da kann eine Menge nachgezahlt werden.