Antwort auf: Geringfügig Beschäftigter – Kilometergeld

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#68510
Martin
Teilnehmer

Hallo catwisel!

Solange es nur Aufwandsersatz ist – kein Problem.

Vorsicht: Unter Umständen können diese Transportfahrten als Arbeitszeit gesehen werden. Somit bei einer GPLA zu SV-pflichtigem Entgelt und Dein Dienstnehmer ist nicht mehr geringfügig.
Das ganze rückwirkend…. Da kann eine Menge nachgezahlt werden.