Antwort auf: Probezeit bei Wiedereinstellung

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#68524
Martin
Teilnehmer

@ stevenson: richtig, „kann“ vereinbart werden.

Manchmal ist es besser wenn keine Probezeit vereinbart wird.
Z.B. bei Messepersonal. Die „müssen“ für die z.B. 3 Tage Messe kommen. Und sollten es sich nicht anders überlegen.

Im Regelfall immer die Probezeit laut AngG, welche durch KV beschnitten werden kann.