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10. August 2007 um 8:11 Uhr
#68464
andrea78
Teilnehmer
Hallo Toni, hallo AS1982,
bei dem Mutterschaftsaustritt handelt es sich um einen Austritt besonderer Art. Kann man im großen Ortner nachlesen zB S.874 4).
Es ist ja keine Kündigungsfrist zum einhalten. Nur ein Termin. Das ist schon ein vorzeitiger Austritt. Aber ich sehe da auch kein Problem wenn man der Tiroler GKK den Lösungsgrund Kdg.DN meldet.
Lg Andrea