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14. August 2007 um 17:55 Uhr
#68473
Teilnehmer
Liebe(r) braun,
für die SV gibt es keine eigene Kategorie, bleibt gleich.
Für die DN wird es von Vorteil sein, die Abfertigung abzurechnen, da sie anschließend weniger verdient und die Abfertigung vom neuen Gehalt zu rechnen ist.
Wird das DV aber nicht unterbrochen, bleibt die DN in der Abfertigung alt und erwirbt u. U. nach kurzer Zeit erneut einen Abfertigungsanspruch nach der Dauer des DV.
Hat sie jetzt bereits einen Abfertigungsanspruch von 12 ME (nach 25 Jahren) ist es für die DN von Vorteil mit einem neuen DV (Unterbrechung ein Monat) in der MVK wieder zu einem Anspruch zu gelangen.
LG
Ingrid