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1. August 2007 um 16:17 Uhr
#68441
Teilnehmer
Hallo Alice,
1. ja stimmt! – darfst du zur Gänze nehmen ohne Rücksicht wieviel Tage UEL ausbezahlt wurden
2. Bei den Sonderzahlungen rechne ich mir den netto aus und schaue in der Tabelle 1am (wenn es halt keine Unterhaltsexekution ist, weil dann wärs ja die 2am) was pfändbar ist. „nix umadum aliquotiern!“
3. dann nimmst du noch den Netto vom laufenden Lohn und siehst in der Tabelle 1am (bzw. bei einer Unterhaltsexekution 2am) nach was pfändbar ist und fertig… 😀
Lg Andrea