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31. Juli 2007 um 16:42 Uhr
#68431
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lt. BMVG Fragen Antworten Katalog:
Wird das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet, ist ab diesem Zeitpunkt Beitragsgrundlage nur mehr das fortgezahlte Entgelt. (keine zusätzlich fiktive Bemessungsgrundlage)