Antwort auf: Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung

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#68407
svnu
Mitglied

PS…. wir sind ja die Softwarefirma, das ist ja mein Dilemma……
aufschlüsseln können wirs ja, aber wenn keiner sagen kann, wohin mit den Teilen!
Irgendwie kanns net wirklich sein, dass dem Dienstnehmer etwas, das er nicht bekommt, zweimal besteuert wird.
Und ich glaube auch nicht, dass es hier einen Ausgleich geben wird, da der Sachbezug maximal bei der GPLA korrigiert werden wird, sofern sich der Prüfer mit der ATZ überhaupt auskennt, was ich zurzeit zu bezweifeln wage.
Selbst wenn das kontrolliert und auch korrekt korrigiert wird, wage ich zu behaupten, dass die Arbeitnehmerveranlagung seitens des FA für den Dienstnehmer dann nicht nocheinmal aufgerollt wird….
das halte ich für problematisch.