Antwort auf: Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung

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#68405
kaeferchen
Teilnehmer

Hallo
Mir wurde gesagt und das habe ich gottseidank schriftlich das ich Rückverrechnen soll aber nicht die Bezüge vom AMS .

Bei der Altersteilzeit werden die Bezüge vom AMS NICHT rückverrechnet also muß man die tatsächlichen Bezüge ( ohne Lohnausgleich , Altersteilzeitgeld und Höherversicherung) kürzen

Das heist wenn du es immer aufgeschlüsselt hast dann ist es kein großes Problem denke ich fragen einmal bei deiner Softwarefirma nach ob sie das schnell können.
lg