Antwort auf: Auslandstätigkeit

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Martin
Teilnehmer

Liebe Sylvia!

Im PV-Info Heft 6+7/2007 steht ausführliche Info zum Thema Expatriates.

Für Österreich:
Beides ist erlaubt. DN oder DG müssen sich darum kümmern.
Verpflichtet ist der DN. Der DG kann freiwillig die Berechnung der LSt, SV Abgaben übernehmen.

Die Italiener werden wahrscheinlich ebenso verfahren.
In Unktenntnis der ital. Rechtslage kann ich keine Antwort geben.
Vielleicht rufst Du bei der österr. Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer in Italien an.

LG

Martin