Antwort auf: Auslandstätigkeit

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#68386
grasy
Teilnehmer

Lieber Martin!

Meiner Meinung nach liegt jedenfalls SV- und Steuerpflicht in Italien vor (da es sich um ein von dir genanntes „Home office“ handelt) – mir geht es jetzt darum, ob eine Verpflichtung des österr. DG besteht, die ital. Lohnabgaben zu berechnen und abzuführen, oder ob dies der DN (gegebenenfalls über einen ital. Steuerberater) erledigen muss.

lg Sylvia