Antwort auf: Dienstnehmer – Botschaft der Republik Ungarn

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D_Doris
Teilnehmer

Hallo Martin!
Alles unklar trifft es am Besten!
Das verwirrt mich gleich nochmal, denn das einzige wo sich alle drei Finanzämter einig waren, ist die Tatsache dass das begünstige Jahressechsltel nicht zusteht. Aber durch deinen Hinweis hab ich auch die zugehörige RZ in den Richtlinien gefunden. Danke!
Bleibt noch die Frage ob Österreich wirklich das Besteuerungsrecht hat….
denn im Artikel 15 DBA (HUN-AUT) steht: Vorbehaltlich der Art. 16,17, 18 dürfen Löhne, Gehälter und Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbst. Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden; es sei denn, die Arbeit wird in dem anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
Sie dolmetscht für den ungarischen Botschafter…jedoch nicht nur in der Botschaft sondern auch auf „österreichischem Gebiet“.
Ich weiss… ich bin lästig aber vielleicht hast du/hat sonst noch jemand kurz Zeit sich mit mir den Kopf zu zerbrechen!
Danke im Voraus
Doris