Antwort auf: Abfertigungsansprüche bei Betriebsübergang (AVRAG §6 Abs.1)

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#68477
grasy
Teilnehmer

Hallo Claudia!

Gem. RZ 1072 der LStRL ist bei einvernehmlicher Auflösung des DV die steuerbegünstigte Auszahlung der Abfertigung möglich (auch bei Wiedereinstellungszusage des Rechtsnachfolgers und Anwendung des AVRAG). Betreffend den Urlaub sollte nichts gegen eine Urlaubsablöse sprechen (bzw. Urlaubsersatzleistung bei einvern. Auflösung), auch bei der aliquoten Auszahlung der SZ sehe ich kein Problem, da im gesamten die vollen SZ an den DN bezahlt werden (die Behörden erhalten also die vollen Beiträge).

lg Sylvia