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5. Juni 2007 um 14:38 Uhr
#68296
Teilnehmer
Hallo Anita!
Ich rechne Kommanditisten abgabenfrei ab und hatte damit noch nie Probleme. Da die Bezüge des Kommanditisten, der als Dienstnehmer angemeldet ist, keine Einkünfte aus nichtsselbständiger Arbeit (§ 25 EStG) sondern aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) sind, stellen sie keine von den Abgaben erfassten Arbeitslöhne dar.
lg Sylvia