Antwort auf: Parkscheingebühren mittels m-parking

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#68280
Lohr74
Teilnehmer

Hallo Roland!

Danke für deine Bemühungen.

Denn Text habe ich auch schon gelesen. Mein Problem liegt leider genau darin, ob dies nun ein gültiger Beleg ist, oder nicht. Sollte ja auch einer Prüfung standhalten.
Wenn dieser Ausdruck nämlich keinen gültigen Beleg darstellt, ist diese Zahlungsweise für Dienstreisen hinfällig – dabei gerade im Aussendienst sehr praktisch.

Vielleicht weiss ja jemand noch etwas darüber.

Danke

Christian