Antwort auf: KBG Zuverdienst

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#68262
andrea78
Teilnehmer

Hallo Sylvia,

ich hab‘ die Verordnung nicht. Die Toleranzgrenze von 15% ist mir bekannt. Rein rechnerisch geht sich das schon aus. Aber hat man einen Rechtsanspruch drauf?! Das sei mal so hingestellt…
Ich erwähne bei meinen Klientenauskünften immer nur die 14600 €, weil für die Rückzahlung von einem Jahr Kinderbetreuungsgeld möchte ich nicht verantwortlich sein 🙄 besser die Klientin an die GKK verweisen! 😀

Liebe Grüße
Andrea