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22. Mai 2007 um 14:50 Uhr
#68262
Teilnehmer
Hallo Sylvia,
ich hab‘ die Verordnung nicht. Die Toleranzgrenze von 15% ist mir bekannt. Rein rechnerisch geht sich das schon aus. Aber hat man einen Rechtsanspruch drauf?! Das sei mal so hingestellt…
Ich erwähne bei meinen Klientenauskünften immer nur die 14600 €, weil für die Rückzahlung von einem Jahr Kinderbetreuungsgeld möchte ich nicht verantwortlich sein 🙄 besser die Klientin an die GKK verweisen! 😀
Liebe Grüße
Andrea