Antwort auf: Geringfügigkeit + Feiertagsarbeit

Start Foren Personen mit besonderer Behandlung Geringfügigkeit + Feiertagsarbeit Antwort auf: Geringfügigkeit + Feiertagsarbeit

#68258
gerhardw
Teilnehmer

danke Martin,

also in diesem Fall gibts keinen KV, da eine reine Vermietung.

Aus deiner Antwort lese ich aber heraus, daß es in jedem Fall einen
Ersatzruhetag gibt, wenn sie an einem Feiertag arbeitet?
lg gerhard