Antwort auf: Kommunalsteuer b. Außendienstmitarbeiter

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#68393
svnu
Mitglied

immer dort, wo er seine Betriebsstätte hat- wenn da ein Firmenschild hängt – ansonsten dort, wo er immer wieder zurückkehrt, um seine Berichte zu erstatten…
Gemeinde=Betriebsstätte
SV=Wohnort
LSt=Firmensitz

lg