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11. Mai 2007 um 11:09 Uhr
#68231
Mitglied
Hallo!
Zwischenzeitlich bin ich selbst ein bißchen schlauer geworden und hab mir von einem KV-Verhandlungspartner die notwendige Auskunft eingeholt:
Erhöhungen, die seit dem 1.1.2007 durchgeführt wurden können auf die IST-Erhöhung angerechnet werden.
Soweit ist eigentlich wieder alles klar.
lg
Wolfi