Antwort auf: Ende Dienstverhältnis gerichtliche Überstundennachverr.

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andrea78
Teilnehmer

zitiere dazu aus „Personalverrechnung in der Praxis“ Stand:1.1.2007 S.514:

Auch bei Verzugszinsen für ein fälliges Entgelt handelt es sich um Vorteile aus einem Dienstverhältnis. Dieser dem Arbeitnehmer zugesprochene urteilsmäßige Mehrbetrag steht in einem engen Zusammenhang mit den einzelnen ihm zustehenden Bezugsteilen, sodass er steuerlich deren Schicksal teilt…