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10. Mai 2007 um 10:09 Uhr
#68229
Teilnehmer
Hallo!
Ein Gerichturteil zählt als Vergleichszahlung,wenn was verglichen wurde.Also wenn nur aufgrund eines Zahlungsbefehls bezahlt wird,ohne dass jemals Einspruch dagegen erhoben wurde, dann ist es eine Nachzahlung…
Wenn Vergleichszahlung dann bis zu 7500 € mit 6% der übersteigende Betrag ist über die Fünftelregelung zu versteuern.
Lg Andrea