Antwort auf: Ende Dienstverhältnis gerichtliche Überstundennachverr.

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#68220
andrea78
Teilnehmer

Hallo!

SV-mäßig:die Überstunden gehören im Jahr 2003 & 2004 aufgerollt. Jede Überstunde ist dem Zeitraum zuzuordnen in dem sie entstanden ist.

Lst-mäßig: sind die Nachzahlung gem. § 67 Abs. 10 EStG im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen und dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinn des § 62 Z 3, 4 und 5 EStG ein Fünftel steuerfrei zu belassen (§67 ( 8 ) lit.c EStG).

Auf jeden Fall würde ich empfehlen auch einen Blick in das Handbuch deines Lohnprogrammes zu werfen, weil für die Abrechnung sicher eigene Lohnarten bzw. Vorgangsweisen vom Programm her vorgesehen sind.

Solche Abrechnungen versüßen den Lohnverrechneralltag… 😉 🙄 😯 *mitgefühl*