Antwort auf: Taggeld – allgemeines Gewerbe

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grasy
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Laut Auskunft der Wirtschaftskammer können die Reisekosten für Vertreter, sofern keine Pauschalabgeltung vereinbart wurde, nach den Bestimmungen der lit a) bis g) abgerechnet werden und behalten dabei die SV- und Steuerfreiheit.